Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen von Entrümpelungspartner Thüringen – („Tim Hobrlant Vertrieb & Service“) – Stand: 21.07.2026

Unternehmensangaben (Impressum)

Entrümpelungspartner Thüringen – Tim Hobrlant Vertrieb & Service
Döllstädtstraße 5, 99423 Weimar
E-Mail: info@entruempelung-partner.com
Telefon: 01520 458 5934
USt-ID: DE348572849

§ 1 Geltungsbereich & Begriffe

Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen (u. a. Entrümpelung, Wohnungs-/Haushaltsauflösung, Rückbau/Demontage/Entkernung, Transport im Rahmen der Räumung, Entsorgung/Verwertung) zwischen dem oben genannten Auftragnehmer und seinen Kunden.

Verbraucher (B2C) i. S. d. § 13 BGB; Unternehmer (B2B) i. S. d. § 14 BGB.

Vorrang des Angebots: Sind im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen, gehen diese den nachfolgenden Bestimmungen vor. Die Regelungen dieser AGB gelten jeweils nur, sofern im Angebot nicht anders festgelegt.

Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang, Subunternehmer

Angebote können auf Besichtigung/Unterlagen beruhen und sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlicher Pauschalpreis bezeichnet – Kostenschätzungen. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder digitaler Annahme (Unterschrift, E-Mail-Bestätigung, Beauftragung über das Online-Formular) zustande.

Leistungsumfang: Maßgeblich ist die im Angebot/Auftrag beschriebene Leistung. Mehrmengen (z. B. zusätzliche Räume, unvorhergesehene Gegenstände, erhöhter Aufwand) werden – sofern im Angebot nicht anders festgelegt – nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet.

Pauschalpreise: Ist im Angebot ein Pauschalpreis ausgewiesen, ist damit ausschließlich der dort beschriebene Leistungsumfang abgegolten. Eine Abrechnung nach Aufmaß, nach tatsächlichem Aufwand oder nach Einzelnachweis findet in diesem Fall nicht statt. Leistungen, die über den im Angebot beschriebenen Umfang hinausgehen, sind nicht Bestandteil des Pauschalpreises und werden nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (Nachtrag) zusätzlich vergütet.

Subunternehmer: Wir sind berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei uns.

Nicht im Standard-Leistungsumfang enthalten (sofern im Angebot nicht anders festgelegt):

  • Entfernung von Klebe-, Spachtel-, Bitumen-, Teppichrücken- und sonstigen Haftresten
  • Untergrundvorbereitung (Schleifen, Spachteln, Egalisieren)
  • Maler-, Bodenleger-, Trockenbau- oder Sanitär-/Elektroarbeiten
  • Fein-/Grundreinigung über die besenreine Übergabe hinaus
  • Rückbau tragender Bauteile sowie statische Nachweise, Abfangungen und Sicherungsmaßnahmen
  • Beräumung, Demontage und Entsorgung schadstoffhaltiger Materialien (siehe § 3)

Diese Zusatzleistungen können auf Wunsch separat beauftragt und vergütet werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Sicherstellung von Zugang (Schlüssel/Ansprechpartner), verkehrssicheren Wegen, Park-/Ladeflächen sowie ggf. Strom-/Wasseranschlüssen. Bei Bau- und Rückbauleistungen werden Baustrom und Bauwasser – sofern im Angebot nicht anders festgelegt – bauseits gestellt.
  • Genehmigungen (z. B. Haltverbotszone, Containerstellgenehmigung) sind – sofern im Angebot nicht anders festgelegt – vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen.
  • Gefahrstoffe (z. B. Asbest, künstliche Mineralfasern/KMF, PAK, PCB, Farben/Lacke, Öle, Batterien, Chemikalien, alte Bodenkleber) sind vor Beginn vollständig und zutreffend mitzuteilen; vorhandene Schadstoffkataster und Gutachten sind uns zu übergeben. Beräumung, Demontage und Entsorgung solcher Materialien erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und nach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Statik und Bausubstanz (bei Rückbau-, Entkernungs- und Demontageleistungen): Die Festlegung, welche Bauteile nichttragend sind bzw. zurückgebaut werden dürfen, obliegt dem Auftraggeber. Erforderliche statische Nachweise, Abfangungen und Sicherungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung vollständiger und zutreffender Bestands-, Abbruch- bzw. Entkernungspläne sind – sofern im Angebot nicht anders festgelegt – Sache des Auftraggebers. Wir dürfen auf die Richtigkeit der übergebenen Unterlagen und der darin enthaltenen Kennzeichnungen vertrauen.
  • Leitungen und Medien: Lage und Zustand vorhandener Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Heizung, Abwasser, Daten) sind uns vor Beginn mitzuteilen; betroffene Leitungen sind rechtzeitig bauseits freizuschalten und zu sichern.
  • Räumgut: Wertsachen und Dokumente sind vor Beginn zu entfernen; verbleibende bewegliche Sachen gelten als Räumgut/Abfall, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Verwertbare Materialien – insbesondere Metallschrott – gehen mit der Räumung in unser Eigentum über; ein etwaiger Verwertungserlös ist, sofern im Angebot nicht anders festgelegt, in der vereinbarten Vergütung bereits berücksichtigt.

§ 4 Termine & Verzögerung

Termine sind verbindlich, sofern schriftlich bestätigt. Höhere Gewalt, extreme Witterung, Lieferengpässe oder behördliche Auflagen berechtigen zur angemessenen Verschiebung der Ausführungsfristen; wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.

Verzögert sich die Ausführung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Zugang, nicht erteilte Genehmigungen, nicht freigeschaltete Leitungen, unzutreffende oder unvollständige Unterlagen), behalten wir uns vor, anfallende Warte- und Stillstandszeiten nach den vereinbarten Stundensätzen zu berechnen. Bei Bauleistungen zeigen wir Behinderungen schriftlich an.

§ 5 Preise & Fahrtkosten

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht ausdrücklich netto ausgewiesen. Angebote an Unternehmer werden in der Regel netto ausgewiesen.

Bauleistungen an Unternehmer (§ 13b UStG): Erbringen wir Bauleistungen an einen Leistungsempfänger, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Angebot und Rechnung werden in diesem Fall netto und ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis erstellt. Der Auftraggeber weist uns seine Bauleistereigenschaft auf Verlangen nach (Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG bzw. Nachweis USt 1 TG) und stellt uns von Nachforderungen frei, die daraus entstehen, dass die Voraussetzungen des § 13b UStG entgegen seiner Angabe nicht vorlagen.

Fahrtkosten: Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, berechnen wir eine Anfahrtspauschale oder kilometerabhängige Fahrtkosten (Angabe im jeweiligen Angebot). Innerhalb von Weimar entfällt die Anfahrt bei einem Auftragswert ab 300 € netto.

Entsorgungskosten: Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, werden die tatsächlichen Entsorgungskosten (Containermiete, Wiegegebühren, Sondermüll) 1:1 weitergegeben und im Angebot separat aufgeführt. Ist die Entsorgung im Angebot dagegen als Pauschalposition oder als Bestandteil eines Pauschalpreises ausgewiesen, ist sie damit abschließend vergütet; eine Abrechnung oder Nachprüfung nach Wiegescheinen oder Einzelbelegen findet in diesem Fall nicht statt. Ist im Angebot ein Tonnenpreis mit Richtmenge ausgewiesen, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich verwogenen Mengen laut Wiegeschein.

Preisanpassung (nur gegenüber Unternehmern): Liegen zwischen Vertragsschluss und Ausführungsbeginn mehr als vier Monate und ändern sich in diesem Zeitraum die Kosten für wesentliche Materialien, Energie, Transport oder Entsorgung nachweisbar um mehr als 5 %, sind wir zu einer entsprechenden Anpassung der Vergütung berechtigt. Kostensenkungen werden im gleichen Umfang berücksichtigt.

§ 6 Zahlung

Rechnungen sind – sofern im Angebot nicht anders festgelegt – innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Anzahlung und Zahlungsplan: Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, können wir bei Aufträgen über 1.000 € netto eine Anzahlung von bis zu 30 % bei Auftragserteilung verlangen. Bei größeren Aufträgen sowie bei Aufträgen gegenüber Unternehmern kann im Angebot ein abweichender Zahlungsplan vereinbart werden (z. B. Anzahlung bei Auftragserteilung, Zahlung bei Fertigstellung, Restzahlung nach Abnahme); der im Angebot ausgewiesene Zahlungsplan geht dieser Regelung vor.

Abschlagszahlungen: Bei Aufträgen mit einer Ausführungsdauer von mehr als fünf Arbeitstagen sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsstand zu verlangen (§ 632a BGB).

Skonto: Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er im Angebot ausdrücklich vereinbart ist und die Zahlung vollständig innerhalb der vereinbarten Skontofrist bei uns eingeht. Ein Skontoabzug auf noch nicht fällige oder streitige Rechnungsteile ist ausgeschlossen.

Sicherheits- und Gewährleistungseinbehalte: Einbehalte und Bürgschaftsforderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot oder im Vertrag. Wir sind berechtigt, einen vereinbarten Einbehalt jederzeit durch Stellung einer entsprechenden Bürgschaft abzulösen.

Aufrechnung und Zurückbehaltung: Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig; ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Unternehmer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszins bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte bei Unternehmern) sowie gegenüber Unternehmern die gesetzliche Verzugskostenpauschale von 40 €.

§ 7 Stornierung durch den Auftraggeber

Sofern im Angebot nicht anders festgelegt, gelten für eine Stornierung durch den Auftraggeber die folgenden Regelungen.

Aufträge bis 10.000 € netto: Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung berechnen wir eine Aufwandspauschale von 129 € inkl. MwSt. für bereits disponierte Personal- und Fahrzeugkapazitäten.

Aufträge über 10.000 € netto: Eine Stornierung ist bis 21 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn kostenfrei möglich. Danach berechnen wir – gestaffelt nach dem Zugang der Stornierung – pauschal 10 % des Nettoauftragswertes (ab dem 20. bis zum 15. Kalendertag), 15 % (ab dem 14. bis zum 8. Kalendertag) sowie 25 % (ab dem 7. Kalendertag vor Ausführungsbeginn) als Ersatz für vorgehaltene Personal-, Geräte- und Unterkunftskapazitäten.

Dem Auftraggeber bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehenden Pauschalen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Bereits erbrachte Teilleistungen sowie nicht stornierbare Dritt- und Fremdkosten (z. B. bestellte Container, gebuchte Unterkünfte, angemietete Geräte und Maschinen) sind in jedem Fall zu vergüten. Die gesetzlichen Rechte aus § 648 BGB bleiben unberührt.

§ 8 Haftung & Schadensersatz

Unbeschränkte Haftung: Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir unbeschränkt.

Einfache Fahrlässigkeit: Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesen Fällen der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, mindestens jedoch auf den Nettoauftragswert. Den bestehenden Versicherungsschutz weisen wir auf Wunsch nach; eine darüber hinausgehende Deckung kann vor Auftragserteilung gegen Übernahme der Mehrkosten gesondert vereinbart werden.

Mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind – außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

Angaben des Auftraggebers: Für Schäden, Verzögerungen und Mehraufwendungen, die darauf beruhen, dass uns Gefahrstoffe, Leitungsverläufe, tragende Bauteile oder sonstige für die Ausführung wesentliche Umstände nicht, unvollständig oder unzutreffend mitgeteilt wurden, haften wir nicht; hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Typische Begleiterscheinungen (kein Mangel): Bei fachgerechtem Rückbau/Demontage und Transport können unvermeidbare Spuren entstehen:

  • Gebrauchs-, Anschluss- und Ausbruchspuren an angrenzenden Flächen
  • Verbleibende Klebe-/Haft-/Bitumen-/Spachtelreste nach Entfernung von Belägen
  • Abrieb-/Schmauchspuren in Treppenhäusern und Verkehrsflächen

Eine besenreine Übergabe bleibt geschuldet; weitergehende Arbeiten nur nach gesonderter Vereinbarung.

§ 9 Abnahme, Gewährleistung & Mängelrüge

Abnahme: Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen. Die Abnahme kann förmlich, durch schriftliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z. B. Ingebrauchnahme, Beauftragung nachfolgender Gewerke) erfolgen. Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist ab, ohne dabei mindestens einen wesentlichen Mangel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Teilabnahmen abgeschlossener Bauabschnitte sind zulässig.

Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen.

Bei berechtigten Mängeln leisten wir zunächst Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, hat der Kunde Anspruch auf Minderung oder Rücktritt.

Verjährung: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des § 634a BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Leistungen, die keine Arbeiten an einem Bauwerk darstellen – insbesondere Räumungs-, Entsorgungs-, Transport- und Reinigungsleistungen –, ein Jahr ab Abnahme, sofern im Angebot nicht anders festgelegt. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegene Mängel sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt.

§ 10 Widerrufsrecht (B2C bei Fernabsatz/Außergeschäftsraum)

Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen bzw. außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss (§§ 312g, 355 BGB).

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Wertersatz: Wird innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, ist für die bis dahin erbrachte Leistung anteiliger Wertersatz zu leisten. Bereits angefallene und nicht stornierbare Drittkosten sind voll zu vergüten.

Termine innerhalb von 14 Tagen: Wird ein Ausführungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss gewünscht, ist die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Beginn Voraussetzung.

Kein Widerrufsrecht für Unternehmer: Für B2B-Kunden besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.entruempelung-partner.com/datenschutz.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nachträge bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Weimar. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Weimar ausschließlicher Gerichtsstand.

Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.